Bildmodul

WERTERMITTLUNG

Von unbebauten und bebauten Grundstücken. Wir beraten Sie gerne!

Bei der Immobilienbewertung ermitteln wir für Sie einen verlässlichen Wert Ihrer Immobilie. Ganz gleich, ob Sie sie selbst gebaut, bewohnt oder geerbt haben – sicherlich verbinden Sie damit viele Erinnerungen. Verschenken Sie nicht ungewollt bares Geld durch eine grobe Schätzung. Durch unsere Verkehrswertgutachten und Kurzbewertungen erhalten Sie einen nachvollziehbaren Wert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung des lokalen Marktgeschehens.

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an:

02861 9201-35

Kontakt

Sachverständiger für Immobilien aus Borken

unsere Einsatzbereiche

Wir vom Vermessungsbüro Schemmer, Wülfing, Otte aus Borken stehen Ihnen hierbei gern als kompetente Gutachter zur Seite und ermitteln den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie je nach individueller Nutzung im Vergleichswert-, Sachwert- und/oder Ertragswertverfahren.

Banner-Bild
Geprüfte Fachkompetenz
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
Verkehrswertgutachten
für unbebaute Grundstücke / Ermittlung des Bodenwerts
Hausgutachten im Kreis Borken
und Umgebung
Immobiliengutachten
für Eigentumswohnungen
mit den wichtigsten Immobilienmerkmalen
unsere Einsatzgebiete
Gesamter Kreis Borken
Ahaus
Bocholt
Borken
Gescher
Gronau
Heek
Heiden
Isselburg
Legden
Raesfeld
Reken
Rhede
Schöppingen
Stadtlohn
Südlohn
Velen
Vreden
Umliegende Kreise & Regionen
Kreis Steinfurt
Kreis Coesfeld
Kreis Recklinghausen
Kreis Wesel
Kreis Kleve
Münster

Darüber hinaus bearbeiten wir auf Anfrage auch Aufträge aus weiteren Regionen! Setzen Sie sich dazu ganz unverbindlich mit uns in Verbindung!

Gründe für eine Immobilienbewertung

Es gibt zahlreiche Gründe für die Ermittlung des Immobilienwertes. Unter anderem wird der Sachverständige zu folgenden Anliegen zu Rate gezogen:

Verkauf/Kauf der Immobilie

Hierbei lohnt sich die Immobilienbewertung zur Absicherung beider Parteien, dass der Kaufpreis fair ermittelt wird und die Immobilie nicht über bzw. unter Wert gekauft oder verkauft wird.

Scheidung

Bei einer Scheidung trennen sich oft nicht nur die Lebenswege. Die Immobilienbewertung hilft den Parteien bei der Ermittlung der Vermögensanteile.

Vererbung/Überschreibung

Damit es nach Ableben nicht zu Streitigkeiten unter den Erben kommt, empfiehlt sich ein schriftliches Gutachten. Dadurch sind für den Fall der Fälle die Immobilienanteile der einzelnen Erben bestimmt.

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Vorhaben!

Kontakt

Gutachter in Ihrer Region

Ablauf der Immobilienbewertung

Kontaktaufnahme mit uns als Ihrem Sachverständigen

In einem ersten Schritt freuen wir uns auf Ihre Anfrage – via Telefon, E-Mail oder über das untenstehende Kontaktformular. Teilen Sie uns gern bereits mit, um welche Art der Immobilienbewertung es sich handelt. Im Anschluss besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die für die Verkehrswertermittlung notwendigen Unterlagen.

Vollmacht für die Immobilienbewertung

Damit wir Ihre Immobilie schnell und vollumfänglich bewerten können, bitten wir Sie, uns bei Beauftragung eine Vollmacht auszustellen, die uns erlaubt, die nötigen Unterlagen (z. B. Grundbuch, Gebäudeinformationen, Grundrisszeichnungen, Baulasten) bei den zuständigen Behörden einzusehen.

Termin vor Ort / Begutachtung des Kaufobjekts

Bei einem Ortstermin besichtigen wir mit Ihnen zusammen die Immobilie. Zu einem vollumfänglichen Verkehrswertgutachten gehört eine genaue Beschreibung des Grund und Bodens sowie der aufstehenden Gebäude und Außenanlagen. Falls keine Aufmaße des Gebäudes vorliegen, erfassen wir die Raumgrößen und fertigen Grundrisszeichnungen an.

Erstellung eines digitalen und analogen Gutachtens

Anhand der behördlichen Dokumente und unserer erfassten Objektmerkmale erstellen wir ein detailliertes Gutachten, das wir Ihnen auf Wunsch in analoger und/oder digitaler Form zukommen lassen.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Wir beraten Sie gerne

Wenn Sie darüber nachdenken Ihre Immobilie bewerten zu lassen, haben Sie sich sicher schon die Frage gestellt: Welche Kosten kommen für das Verkehrswertgutachten bzw. Kurzbewertungen auf mich zu? Wir vom Vermessungsbüro Schemmer, Wülfing, Otte legen hierbei großen Wert auf Transparenz für Sie als unseren Kunden.
Seit 2009 sieht die „Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) im Bereich der Immobilienwertermittlung keine verbindlichen Regelungen mehr vor.

Für eine zuverlässige Orientierungshilfe erfolgt die Honorierung für die Erstellung von Verkehrswertgutachten über die nachfolgende Honorartafel.

Honorartafel PDF (122 kB)Honorartafel als PDF herunterladen

Die Kosten für die Erstellung kostengünstiger Kurzbewertungen richten sich individuell nach dem jeweiligen Wertermittlungsobjekt, also dem Haus, der Wohnung bzw. dem Grundstück. In der Regel wird vorab ein Festpreis vereinbart.

Wir beraten Sie gerne!

Als Sachverständige können wir für Sie den Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks ermitteln und ein Verkehrswertgutachten anfertigen. Unser Vermessungsbüro steht Ihnen darüber hinaus für vermessungstechnische Dienstleistungen (z.B. Teilung übergroßer Grundstücke, Planung eines Neubaus) mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt
Bildmodul

Ihr Ansprechpartner

Peter Mensing
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
Phone: 02861 9201-35
E-mail: P.Mensing@swo-wertermittlung.de
www.swo-vermessung.de/bewertungen