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Ihr zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Verlässlich. Anerkannt. Zügig.

Wir sind in den folgenden Bereichen Ihr richtiger Ansprechpartner:

  • Hausgutachten in NRW
  • gerichtsfeste Verkehrswertgutachten

u.a. für Privat, Finanzamt, Amtsgericht, Betreuungsgericht, Bank

  • Bewertung von Rechten und Lasten

u.a. Wohnungsrecht, Wegerecht, Erbbaurecht, Baulasten

  • Kostengünstige Kurzbewertungen/Marktpreiseinschätzung

mit den wichtigsten Immobilienmerkmalen

  • Plausibilisierung und Überprüfung von Fremdgutachten
  • (Rest-)Nutzungsdauer-Gutachten inkl. Ortsbesichtigung

zum Nachweis einer geringeren Nutzungsdauer beim Finanzamt und zur Erhöhung der Abschreibung Ihrer Immobilie (mehr dazu weiter unten)

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Geprüfte Fachkompetenz
Ansprechpartner: Peter Mensing
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

Wir vom Vermessungsbüro Schemmer, Wülfing, Otte stehen Ihnen hierbei gerne mit unserem ausgebildeten Team als kompetente Gutachter zur Seite und ermitteln den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie je nach individueller Nutzung im Vergleichswert-, Sachwert- und/oder Ertragswertverfahren.

Der von einer durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifizierte Sachverständige ist in Deutschland dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgestellt. Aufgrund dessen beauftragen die Gerichte in den verschiedensten Fällen Sachverständige mit diesen Qualifikationsnachweisen.

Jeder Sachverständige, der von diesen Zertifizierungsstellen zertifiziert ist, muss gegenüber der Zertifizierungsstelle seine fachliche und persönliche Kompetenz sowie jährliche Weiterbildungen nachweisen.

Durch unsere jahrelange Berufserfahrung und durch Verwendung der regionalen Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte bieten wir eine zuverlässige Wertermittlung Ihrer Immobilie.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir besprechen Ihre Angelegenheit.

unsere Einsatzgebiete

Kreis Borken

Ahaus Bocholt Borken Gescher Heek Heiden Isselburg Legden Raesfeld Reken Rhede Schöppingen Stadtlohn Südlohn Velen Vreden

Kreis Coesfeld (u.a. Ascheberg, Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Nottuln, Senden)

Kreis Kleve

Kreis Recklinghausen (u.a. Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen)

Kreis Steinfurt (u.a. Greven, Ibbenbüren, Rheine, Steinfurt)

Kreis Wesel (u.a. Dinslaken, Hamminkeln, Moers, Voerde, Wesel)

Düsseldorf

Köln

Münster

Ruhrgebiet (u.a. rund um die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Oberhausen)

Darüber hinaus bearbeiten wir auf Anfrage auch Aufträge aus weiteren Regionen! Setzen Sie sich dazu ganz unverbindlich mit uns in Verbindung!

 

Zu unseren Auftraggebern zählen unter anderem Amtsgerichte (z.B. Zwangsversteigerung, Familiengericht), Rechtsanwälte/Notare, Steuerberater, Banken, gerichtlich bestellte Betreuer, Nachlasspfleger und Privatkunden.

Gründe für eine Immobilienbewertung

Es gibt zahlreiche Gründe für die Ermittlung des Immobilienwertes. Neben der Immobilienbewertung in steuerlichen Angelegenheiten (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts) oder im Rahmen der Betreuung/ Nachlasspfleg-schaft wird der Sachverständige unter anderem zu folgenden Anliegen zu Rate gezogen:

Verkauf/Kauf der Immobilie

Hierbei lohnt sich die Immobilienbewertung zur Absicherung beider Parteien, dass der Kaufpreis fair ermittelt wird und die Immobilie nicht über Wert gekauft oder auch unter Wert verkauft wird. Häufig reicht in solchen Fällen eine kostengünstigere Kurzbewertung aus.

Ehescheidung/Trennung

Bei einer Scheidung trennen sich oft nicht nur die Lebenswege. Die Immobilienbewertung hilft den Parteien bei der Ermittlung der Vermögensanteile und des Zugewinnausgleichs. Dabei ermitteln wir den Immobilienwert zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ehescheidung. Dadurch können entweder vorab kostenintensive Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden oder im Streitfall vor Gericht eine Einigung erzielt werden.

Erbe/Überschreibung

Damit es nach Ableben nicht zu Streitigkeiten unter den Erben kommt, empfiehlt sich ein schriftliches Gutachten. Dadurch sind für den Fall der Fälle die Immobilienanteile der einzelnen Erben bestimmt. Zudem kann so ein Vollgutachten zur Vorlage beim Finanzamt oder auch einer anderen Behörde genutzt werden.

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Vorhaben!

Kontakt

Immobiliengutachter in Ihrer Region

Ablauf der Immobilienbewertung

Kontaktaufnahme mit uns als Ihrem zertifizierten Sachverständigen

In einem ersten Schritt freuen wir uns auf Ihre Anfrage – via Telefon, E-Mail oder über das untenstehende Kontaktformular. Teilen Sie uns gern bereits mit, um welche Art der Immobilienbewertung es sich handelt. Im Anschluss besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die für die Verkehrswertermittlung notwendigen Unterlagen.

Vollmacht für die Immobilienbewertung

Damit wir Ihre Immobilie schnell und vollumfänglich bewerten können, bitten wir Sie, uns bei Beauftragung eine Vollmacht auszustellen, die uns erlaubt, die nötigen Unterlagen (z. B. Grundbuch, Gebäudeinformationen, Grundrisszeichnungen, Baulasten) bei den zuständigen Behörden einzusehen.

Termin vor Ort / Begutachtung des Kaufobjekts

Bei einem möglichst zeitnahem Ortstermin besichtigen wir mit Ihnen zusammen die Immobilie. Zu einem vollumfänglichen Verkehrswertgutachten gehört eine genaue Beschreibung des Grund und Bodens sowie der aufstehenden Gebäude und Außenanlagen. Falls keine Aufmaße des Gebäudes vorliegen, erfassen wir die Raumgrößen und fertigen Grundrisszeichnungen an.

Erstellung eines digitalen und analogen Gutachtens

Anhand der vorliegenden Unterlagen und unserer erfassten Objektmerkmale erstellen wir ein detailliertes Gutachten, das wir Ihnen auf Wunsch in gebundener Druckform und/oder digital als PDF zukommen lassen.

Bei den Kurzbewertungen erhalten Sie die Ausfertigungen meist binnen weniger Tage nach Ortsbesichtigung. Auch das Verkehrswertgutachten wird üblicherweise innerhalb von 2 Wochen nach Ortstermin an Sie übergeben.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Vergleichen lohnt sich.

Wenn Sie darüber nachdenken Ihre Immobilie bewerten zu lassen, haben Sie sich sicher schon die Frage gestellt: Welche Kosten kommen für das Verkehrswertgutachten bzw. Kurzbewertungen auf mich zu? Wir vom Vermessungsbüro Schemmer, Wülfing, Otte legen hierbei großen Wert auf Transparenz für Sie als unseren Kunden.
Seit 2009 sieht die „Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) im Bereich der Immobilienwertermittlung keine verbindlichen Regelungen mehr vor.

Diverse Verbände (u.a. Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) stellen Honorarrichtlinien als Empfehlung zur Verfügung.

Unsere Abrechnung der Verkehrswertgutachten erfolgt über die SWO Honorartafel, die sich an der Honorarrichtlinie des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. orientiert. Selbstverständlich erhalten Sie unsere angepasste Honorartafel vor Beauftragung, um sich einen Überblick über die Kosten zu verschaffen.

Die Kosten für die Erstellung kostengünstiger Kurzbewertungen richten sich individuell nach dem jeweiligen Wertermittlungsobjekt, also dem Haus, der Wohnung bzw. dem Grundstück. In der Regel wird vorab ein Festpreis vereinbart.

Setzen Sie sich dafür einfach unverbindlich mit uns in Verbindung!

Bis zum unterschriebenen Sachverständigenvertrag fallen für Sie selbstverständlich keine Kosten an. Die vorherige Prüfung der Unterlagen dient zur Beantwortung der Frage, ob eine Beauftragung durch uns sinnvoll ist und ob ggf. weitere Unterlagen benötigt werden.

Nutzungsdauer-Gutachten

Durch den Nachweis einer niedrigeren Nutzungsdauer der Immobilie mittels Nutzungsdauer-Gutachten können Vermieter/innen ihre Steuerlast senken!

Üblicherweise werden bei vermieteten Wohnungen/Wohnhäuser 50 Jahre Nutzungsdauer mit einer jährlichen Abschreibung von 2% angesetzt. Durch den Nachweis einer geringeren Nutzungsdauer kann die jährliche Abschreibung angehoben werden und somit signifikante Steuerersparnisse pro Jahr erzielt werden.

Zu Beginn nehmen Sie Kontakt mit uns als Ihren Sachverständigen auf und wir vereinbaren nach erster Durchsicht der vorliegenden Unterlagen den Sachverständigenvertrag inklusive Festpreisvereinbarung. Anschließend besichtigen wir die Immobilie und erstellen für Sie ein Nutzungsdauer-Gutachten, das Sie zur Vorlage bei dem zuständigen Finanzamt nutzen können.

Halten Sie gerne Rücksprache mit uns oder Ihrem Steuerberater, ob ein Nutzungsdauer-Gutachten für Sie sinnvoll ist.

Warum man auf die Qualifikation eines Sachverständigen bzw. Gutachters achten sollte:

Die Begriffe „Sachverständiger“ bzw. „Gutachter“ sind in Deutschland nicht geschützt. Dies hat zur Folge, dass es unterschiedliche Qualifikationen unter den Sachverständigen gibt.

Jeder, der einen besonderen Sachverstand im Bereich Immobilien hat, kann sich erstmal „freier Immobiliengutachter“ nennen. Eine Qualifizierung müssen sie jedoch für diese Bezeichnung nicht nachweisen. Daher haben diese Immobiliengutachten vor Gericht oder bei einer Behörde keinen Bestand!

Zertifizierte Sachverständige werden durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) überwachten Zertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 persönlich zertifiziert. Diese Zertifizierung erfolgt nur, wenn der Sachverständige über besondere Sachkunde verfügt und keine Bedenken gegen die persönliche Eignung bestehen. Während des Zertifizierungsverfahrens muss der Sachverständige eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen sowie Gutachten zur Durchsicht einreichen. Des Weiteren unterliegt der zertifizierte Sachverständige während der Zeit der Zertifizierung einer Fortbildungspflicht. Alle 5 Jahre muss eine erneute Zertifizierungsprüfung abgehalten werden. Die Gutachten werden zudem vor Gericht und bei den Behörden anerkannt.

Neben der international anerkannten Personenzertifizierung besteht in Deutschland zudem die Möglichkeit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung. Auch deren Gutachten werden vor Gericht und bei den Behörden anerkannt.

Wir beraten Sie gerne!

Als Sachverständige können wir für Sie den Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks ermitteln und ein Verkehrswertgutachten anfertigen. Unser Vermessungsbüro steht Ihnen darüber hinaus für vermessungstechnische Dienstleistungen (z.B. Teilung übergroßer Grundstücke, Planung eines Neubaus) mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt
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Ihr Ansprechpartner

Peter Mensing
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
Phone: 02861 9201-35
E-mail: P.Mensing@swo-wertermittlung.de
www.swo-vermessung.de/bewertungen